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   OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12   

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https://dejure.org/2013,18123
OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12 (https://dejure.org/2013,18123)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2013 - Verg W 12/12 (https://dejure.org/2013,18123)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - Verg W 12/12 (https://dejure.org/2013,18123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Einhaltung der Frist zur Einlegung und Begründung der sofortigen Beschwerde zum Oberlandesgericht im Zusammenhang mit einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Und es gibt ihn doch: Den Drittbieterschutz bei Niedrigpreisangeboten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tatsachenkenntnis zwingt Bieter zur Rüge mit präzisem Abhilfeverlangen! (VPR 2013, 112)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2008 - Verg 50/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen; Angaben über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12
    Das Verbot, auf ein Angebot mit unangemessen niedrigem Preis den Zuschlag zu erteilen, dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagerteilung auf ein Unterkostenangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führt oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159; BayObLG VergabeR 2001, 65; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 128 und Beschluss vom 29.09.2008, Az.: VII-Verg 50/08, zitiert nach juris.de; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht gehindert, einem niedrigen, nicht kostendeckenden Angebot den Zuschlag zu erteilen, denn es ist nicht seine Sache dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer auskömmliche, das heißt in jeder Hinsicht kostendeckende Aufträge erhält (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008, VII-Verg 50/08, zitiert nach juris.de).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht, wonach das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, dann bieterschützende Wirkung hat, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159; BayObLG, VergabeR 2001, 65; OLG Celle, VergabeR 2004, 397; BayObLG, VergabeR 2004, 379; OLG Koblenz, VergabeR 2006, 392; OLGR Bremen, 2006, 638; offen gelassen: OLG München, VergabeR 2007, 536; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008, VII-Verg 50/08, zitiert nach juris.de).

  • OLG Brandenburg, 16.02.2012 - Verg W 1/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Rüge fehlender Anschriftsangabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12
    Allerdings ist ein Mindestmaß an Substantiierung erforderlich, bloße Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (vgl. Senat, Beschlüsse v. 16.02.2012, Verg W 1/12 und v. 29.05.2012, Verg W 5/12, zitiert jeweils nach juris.de; Senat, Beschluss v. 20.11.2012, Verg W 10/12, unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 09.04.2003, Verg 66/02 und v. 13.04.2011, Verg 58/10, zitiert jeweils nach juris.de; OLG Frankfurt, Beschluss v. 09.07.2010, Verg 5/10, zitiert nach juris.de; OLG München, Beschluss v. 07.08.2007, Verg 8/07, zitiert nach juris.de; OLG Dresden, Beschluss v. 06.02.2002, WVerg 4/02, zitiert nach juris.de).

    Das ist dann der Fall, wenn ein Niedrigpreisangebot in der zielgerichteten Absicht der Marktverdrängung abgegeben oder zumindest die Gefahr begründet wird, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden, oder der Auftragnehmer durch die niedrige Preisgestaltung in so erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht zu Ende bringen kann (Senat, Beschluss vom 16.2.2012, Verg W 1/12, VergabeR 2012, 866, zitiert nach juris.de).

  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12
    Das Verbot, auf ein Angebot mit unangemessen niedrigem Preis den Zuschlag zu erteilen, dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagerteilung auf ein Unterkostenangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führt oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159; BayObLG VergabeR 2001, 65; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 128 und Beschluss vom 29.09.2008, Az.: VII-Verg 50/08, zitiert nach juris.de; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht, wonach das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, dann bieterschützende Wirkung hat, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159; BayObLG, VergabeR 2001, 65; OLG Celle, VergabeR 2004, 397; BayObLG, VergabeR 2004, 379; OLG Koblenz, VergabeR 2006, 392; OLGR Bremen, 2006, 638; offen gelassen: OLG München, VergabeR 2007, 536; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008, VII-Verg 50/08, zitiert nach juris.de).

  • OLG Brandenburg, 19.10.2010 - Verg W 13/10

    Drittschützende Wirkung des Verbots nicht auskömmlicher Preise

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12
    Das Verbot, auf ein Angebot mit unangemessen niedrigem Preis den Zuschlag zu erteilen, dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagerteilung auf ein Unterkostenangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führt oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159; BayObLG VergabeR 2001, 65; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 128 und Beschluss vom 29.09.2008, Az.: VII-Verg 50/08, zitiert nach juris.de; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht, wonach das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, dann bieterschützende Wirkung hat, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159; BayObLG, VergabeR 2001, 65; OLG Celle, VergabeR 2004, 397; BayObLG, VergabeR 2004, 379; OLG Koblenz, VergabeR 2006, 392; OLGR Bremen, 2006, 638; offen gelassen: OLG München, VergabeR 2007, 536; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008, VII-Verg 50/08, zitiert nach juris.de).

  • OLG Jena, 05.06.2009 - 9 Verg 5/09

    Keine Berücksichtigung sicher erwarteter Gesetzesänderungen im Angebot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12
    Das Verbot, auf ein Angebot mit unangemessen niedrigem Preis den Zuschlag zu erteilen, dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagerteilung auf ein Unterkostenangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führt oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159; BayObLG VergabeR 2001, 65; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 128 und Beschluss vom 29.09.2008, Az.: VII-Verg 50/08, zitiert nach juris.de; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht, wonach das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, dann bieterschützende Wirkung hat, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159; BayObLG, VergabeR 2001, 65; OLG Celle, VergabeR 2004, 397; BayObLG, VergabeR 2004, 379; OLG Koblenz, VergabeR 2006, 392; OLGR Bremen, 2006, 638; offen gelassen: OLG München, VergabeR 2007, 536; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008, VII-Verg 50/08, zitiert nach juris.de).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12
    Allerdings ist ein Mindestmaß an Substantiierung erforderlich, bloße Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (vgl. Senat, Beschlüsse v. 16.02.2012, Verg W 1/12 und v. 29.05.2012, Verg W 5/12, zitiert jeweils nach juris.de; Senat, Beschluss v. 20.11.2012, Verg W 10/12, unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 09.04.2003, Verg 66/02 und v. 13.04.2011, Verg 58/10, zitiert jeweils nach juris.de; OLG Frankfurt, Beschluss v. 09.07.2010, Verg 5/10, zitiert nach juris.de; OLG München, Beschluss v. 07.08.2007, Verg 8/07, zitiert nach juris.de; OLG Dresden, Beschluss v. 06.02.2002, WVerg 4/02, zitiert nach juris.de).
  • OLG Celle, 18.12.2003 - 13 Verg 22/03

    Ausschreibung von Versicherungsleistungen für Gebäude und Inventar;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12
    Der Senat folgt der Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht, wonach das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, dann bieterschützende Wirkung hat, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159; BayObLG, VergabeR 2001, 65; OLG Celle, VergabeR 2004, 397; BayObLG, VergabeR 2004, 379; OLG Koblenz, VergabeR 2006, 392; OLGR Bremen, 2006, 638; offen gelassen: OLG München, VergabeR 2007, 536; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008, VII-Verg 50/08, zitiert nach juris.de).
  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12
    Allerdings ist ein Mindestmaß an Substantiierung erforderlich, bloße Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (vgl. Senat, Beschlüsse v. 16.02.2012, Verg W 1/12 und v. 29.05.2012, Verg W 5/12, zitiert jeweils nach juris.de; Senat, Beschluss v. 20.11.2012, Verg W 10/12, unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 09.04.2003, Verg 66/02 und v. 13.04.2011, Verg 58/10, zitiert jeweils nach juris.de; OLG Frankfurt, Beschluss v. 09.07.2010, Verg 5/10, zitiert nach juris.de; OLG München, Beschluss v. 07.08.2007, Verg 8/07, zitiert nach juris.de; OLG Dresden, Beschluss v. 06.02.2002, WVerg 4/02, zitiert nach juris.de).
  • OLG Koblenz, 26.10.2005 - 1 Verg 4/05

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachschieben von Vergabeverstößen; Prüfung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12
    Der Senat folgt der Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht, wonach das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, dann bieterschützende Wirkung hat, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159; BayObLG, VergabeR 2001, 65; OLG Celle, VergabeR 2004, 397; BayObLG, VergabeR 2004, 379; OLG Koblenz, VergabeR 2006, 392; OLGR Bremen, 2006, 638; offen gelassen: OLG München, VergabeR 2007, 536; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008, VII-Verg 50/08, zitiert nach juris.de).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12
    Ausnahmsweise entfallen kann die Rügepflicht allenfalls dann, wenn der Aufraggeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhalten wird, von ihr also unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines der Bieter hin, abrücken werde (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss v. 02.12.2003, Verg W 6/03, zitiert nach juris.de; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.02.2005, Verg 74/04, zitiert nach juris.de).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00

    Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis;

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

  • OLG München, 11.05.2007 - Verg 4/07

    Rügeschreiben als konkludente Verlängerung der Bindefrist?

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03

    Beteiligung eines in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen

  • OLG Brandenburg, 10.01.2012 - Verg W 18/11

    Vergabenachprüfung: Verspätete Rüge der Unmöglichkeit der Abgabe eines

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02

    Begründungserfordernis; Nachprüfungsauftrag; Ausschlussfristen

  • OLG Brandenburg, 29.05.2012 - Verg W 5/12

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde in einem

  • OLG Brandenburg, 02.12.2003 - Verg W 6/03

    Kompetenz des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers im Vergabeverfahren

  • OLG Brandenburg, 20.11.2012 - Verg W 10/12

    Anforderungen an den Nachweis der Befähigung des Auftragnehmers und seiner

  • VK Brandenburg, 26.11.2012 - VK 37/12

    Verlust des Rügerechts durch Vergleichsverhandlungen!

  • KG, 27.05.2016 - Verg 12/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen einer Divergenzvorlage;

    Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung ist in den zuletzt genannten Fällen in der begründeten Besorgnis zu erkennen, dass die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber, die die Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten haben, nicht mehr in die Ausführung des Vertrages eintreten können" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - VII-Verg 17/12, Verg 17/12 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. April 2008 - VII-Verg 55/07 -, Rn. 26, juris; ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 13 Verg 22/03 -, Rn. 73, juris; OLG Jena, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 9 Verg 5/09 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 Verg 4/05 -, Rn. 108, juris, OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2013 - Verg W 12/12 -, Rn. 22, juris; offengelassen: OLG Bremen, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Verg 1/2006, Verg 1/06 -, Rn. 91, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 07. Mai 2010 - WVerg 0006/10, WVerg 6/10 -, Rn. 11, juris; eher zweifelnd: OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2007 - Verg 4/07, Verg 04/07 -, Rn. 38, juris).
  • OLG Koblenz, 18.09.2013 - 1 Verg 6/13

    Campusreinigung - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen: Vergabe eines

    Soweit die Beschwerdeführerin pauschal die Unauskömmlichkeit aller besser platzierten Angebote in den Raum stellt, ist zunächst - worauf auch die Vergabekammer zutreffend abgestellt hat - darauf hinzuweisen, dass § 19 Abs. 6 Satz 2 EG VOL/A, wonach auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden darf, vor allem dem Schutz des Auftraggebers dient und grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung hat (OLG Brandenburg v. 14.01.2013 - Verg W 12/12 - juris Rn. 22f.).
  • VK Brandenburg, 26.11.2012 - VK 37/12

    Verlust des Rügerechts durch Vergleichsverhandlungen!

    OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12 .
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